Mit Inkrafttreten der Baustellenverordnung (BaustellV) am 1. Juli 1998 ist neben den Unternehmern bzw. bauausführenden Firmen der Bauherr gleichermaßen für die Beachtung und Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen verantwortlich.
Dies gilt nicht nur während der Bauausführung, sondern auch bei der späteren Durchführung von Arbeiten an der baulichen Anlage nach deren Fertigstellung.

Bei der Durchführung Ihrer Baumaßnahmen beraten und unterstützen wir
Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus der BaustellV, mit dem Ziel der Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes.
Dies gewährleistet einen sicheren und störungsfreien Bauablauf.

Durch die frühzeitige Berücksichtigung sicherheitstechnischer Einrichtungen wie z. B. Gerüstaufstell- und Verankerungspunkte, Absturzsicherungs- systeme, während der Planung und Ausführung, können hohe Folgekosten bei späteren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten vermieden werden.