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Mit Inkrafttreten der
Baustellenverordnung (BaustellV) am 1. Juli 1998
ist neben den Unternehmern bzw. bauausführenden Firmen der
Bauherr gleichermaßen für die Beachtung und
Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen verantwortlich.
Dies gilt nicht nur während der Bauausführung,
sondern auch bei der späteren Durchführung von
Arbeiten an der baulichen Anlage nach deren Fertigstellung.
Bei der Durchführung Ihrer Baumaßnahmen beraten und
unterstützen wir
Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus der BaustellV, mit dem Ziel
der Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes.
Dies gewährleistet einen sicheren und störungsfreien
Bauablauf.
Durch die frühzeitige Berücksichtigung
sicherheitstechnischer Einrichtungen wie z. B. Gerüstaufstell-
und Verankerungspunkte, Absturzsicherungs-
systeme, während der
Planung und Ausführung, können hohe Folgekosten bei
späteren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten vermieden
werden. |
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